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BLTS Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Wer fragt an? Davon hängt ab, worauf es ankommt.

Erst einmal einen Überblick

Vertragsrecht

Wer fragt an? Davon hängt ab, worauf es ankommt.

Erst einmal einen Überblick

Wenn ein Vertrag oder ein Arbeitsverhältnis zum Problem wird.

Schildern Sie Ihren Fall online – strukturiert, mit Unterlagen, in wenigen Minuten. Sie erfahren im Erstgespräch, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was der nächste Schritt kostet.

Rückmeldung
in der Regel innerhalb eines Werktags
Rechtsschutz
Deckungsanfrage übernehmen wir
Erstberatung
für Verbraucher max. 226,10 € inkl. USt. (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG)
Rechtsanwalt Jürgen Steinhofer in den Kanzleiräumen von BLTS in Regensburg

„Unser Ziel ist es, dass Ihre Erwartungen erfüllt werden.“

BLTS Rechtsanwälte, Regensburg

Zitiert in

  • Mittelbayerische Zeitung
  • Handelsblatt
  • Straubinger Tagblatt
  • Chamer Zeitung

17 Jahre Erfahrung

Seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen, seither durchgehend vor den Zivil- und Arbeitsgerichten tätig.

Online-Beratung möglich

Das Erstgespräch geht per Telefon oder Video – Sie müssen für eine Einschätzung nicht nach Regensburg fahren.

Schnelle Terminvergabe

Wenn eine Frist läuft, zählt jeder Tag. Deshalb melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

Zwei Themen, in denen es meist schnell gehen muss

BLTS berät im gesamten Wirtschaftsrecht. Hier geht es um die beiden Bereiche, in denen aus einem Schreiben binnen Tagen ein Verfahren werden kann.

Rechtsanwalt Jürgen Steinhofer im Beratungsgespräch

Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, offener Lohn, Zeugnis. Für Arbeitgeber: Kündigungen rechtssicher aussprechen, Verträge gestalten, Betriebsrat und Mitbestimmung.

Drei Wochen. So lange haben Sie nach Zugang einer Kündigung Zeit für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).
Notizblock der Kanzlei BLTS auf dem Besprechungstisch

Vertragsrecht

Verträge und AGB, die halten, was sie sollen – und Hilfe, wenn die Gegenseite nicht liefert, nicht zahlt oder aus dem Vertrag heraus will. Für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.

Vor der Unterschrift ist es günstiger. Eine saubere Gestaltung kostet einen Bruchteil eines späteren Rechtsstreits.

Vom Klick zum Termin – ohne Umweg

Kein Kontaktformular, das im Postfach versandet. Ihre Schilderung landet strukturiert dort, wo sie bearbeitet wird.

  1. 01

    Fall online schildern

    In wenigen Minuten: Thema, Sachverhalt, Dokumente, Rechtsschutzversicherung. Alles verschlüsselt übertragen.

  2. 02

    Wir sichten und melden uns

    Ihre Anfrage geht direkt an die zuständige Anwältin oder den zuständigen Anwalt. Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.

  3. 03

    Erstgespräch mit klarer Einschätzung

    Telefon, Video oder in der Kanzlei. Sie erfahren, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was die nächsten Schritte kosten.

  4. 04

    Sie entscheiden über die Beauftragung

    Erst danach werden wir für Sie tätig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Spezialisierung des Einzelnen, Schlagkraft eines Teams

Für Arbeits- und Vertragsrecht ist Rechtsanwalt Jürgen Steinhofer Ihr Ansprechpartner – für Angestellte und Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Sie sprechen von Anfang an mit der Person, die Ihren Fall auch führt, und bekommen eine Einschätzung, die Sie ohne Jurastudium verstehen.

  • Rechtsanwalt seit 2009, seit vielen Jahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten – die Prozesserfahrung entscheidet oft schon in der Verhandlung
  • Eingebettet in eine Kanzlei mit vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Wird ein zweiter Schwerpunkt gebraucht, sitzt er im selben Haus
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Berufshaftpflicht über die ERGO Versicherung AG
  • Beratung deutschlandweit im deutschen Recht und im Recht der Europäischen Union
Kanzlei kennenlernen
Arbeitsplatz in der Kanzlei BLTSBesprechungstisch in der Kanzlei BLTS

Ihr Ansprechpartner für Arbeits- und Vertragsrecht

Er führt Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten und gestaltet Verträge, bevor daraus Streit wird.

Jürgen Steinhofer

Jürgen Steinhofer

Rechtsanwalt · Partner

Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte, MBA · Rechtsanwalt seit 2009

Führt seit vielen Jahren Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Unternehmen. Er sagt Ihnen früh, was Ihre Position wert ist, verhandelt, wo eine Einigung schneller zum Ziel führt, und klagt, wo es nötig ist.

  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht
  • Prozessführung
Fall schildern

Was Mandantinnen und Mandanten sagen

GoogleRezensionen bei Google

„Tolle Beratung, super Service, freundliches Team. Man hat mich gegenüber meinem Arbeitgeber super vertreten, nachdem ich die Kündigung erhalten hatte, und eine mega korrekte Abfindung herausgeschlagen.“
Hatice K.
„Kann diese Kanzlei in allen Richtungen empfehlen. Tolle Leistung und Mandantenbetreuung, fachlich kompetent und schnelle Rückrufe bei Fragen.“
Tina K.
„Bezüglich einer Vertragsgestaltung habe ich mit BLTS Kontakt aufgenommen … Ich fühlte mich von der ersten bis zur letzten Kontaktaufnahme vollumfänglich ehrlich, kompetent und ausführlich beraten. Rechtliche Grundlagen wurden ausführlich und leicht verständlich erklärt. Sowohl die Erreichbarkeit als auch die kontinuierliche Kommunikation sucht seinesgleichen.“
Tom R.
„Kompetent, zuverlässig und immer der Partner an unserer Seite, wenn es um rechtliche Fragen geht. Privat und Gewerbe – mit BLTS an unserer Seite sind wir perfekt aufgestellt.“
Tanja A.
„Sehr kompetent im Umgang mit Mandanten, stets Rückmeldung erhalten, und man hat das Gefühl, in guten Händen zu sein.“
Thomas B.
„Sehr zu empfehlen: kompetent, immer erreichbar und hilfsbereit.“
Kai G.

Auszug aus den Google-Rezensionen zur Kanzlei BLTS Rechtsanwälte. Zitate gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt.

Häufige Fragen

Was kostet das Erstgespräch?

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet sie höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt.) – das ist die gesetzliche Obergrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG. Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – was muss ich tun?

Geben Sie im Formular Versicherer und Versicherungsschein-Nummer an. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und melden uns, sobald die Zusage vorliegt. Sie müssen selbst nichts einreichen.

Ich habe eine Kündigung erhalten – wie eilig ist das?

Sehr eilig. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Ist die Frist abgelaufen, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Schildern Sie den Fall deshalb sofort – oder rufen Sie direkt an.

Welche Unterlagen soll ich hochladen?

Alles, was den Fall betrifft: Kündigung, Abmahnung, Arbeits- oder sonstiger Vertrag, Schriftwechsel, Mahnungen, AGB. Der Upload ist freiwillig – ohne Unterlagen geht es auch, mit Unterlagen wird die Einschätzung genauer.

Sind meine Angaben sicher?

Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Beraten Sie auch außerhalb von Regensburg?

Ja. Wir beraten deutschlandweit im deutschen Recht und im Recht der Europäischen Union. Gespräche finden per Telefon, Video oder in unserem Büro in Regensburg statt.

Hier finden Sie uns

Lage der Kanzlei: Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg
Kartendaten © OpenStreetMap – Mitwirkende

Büro Regensburg

Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg

Telefonische Erreichbarkeit

Montag08:00–17:00 Uhr
Dienstag08:00–17:00 Uhr
Mittwoch08:00–17:00 Uhr
Donnerstag08:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–16:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schildern Sie uns Ihren Fall

Ein paar Minuten online – danach weiß die Kanzlei, worum es geht, und Sie bekommen eine belastbare Einschätzung.

Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.

Fall online schildern+49 941 780 39-0

Büro Regensburg · Kumpfmühler Str. 3