
Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, offener Lohn, Zeugnis. Für Arbeitgeber: Kündigungen rechtssicher aussprechen, Verträge gestalten, Betriebsrat und Mitbestimmung.
Schildern Sie Ihren Fall online – strukturiert, mit Unterlagen, in wenigen Minuten. Sie erfahren im Erstgespräch, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was der nächste Schritt kostet.
Anderes Thema? Anliegen frei schildern
Anfrage kostenlos und unverbindlich – Kosten erst nach Ihrer Zustimmung.

„Unser Ziel ist es, dass Ihre Erwartungen erfüllt werden.“
BLTS Rechtsanwälte, Regensburg
Zitiert in
Seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen, seither durchgehend vor den Zivil- und Arbeitsgerichten tätig.
Das Erstgespräch geht per Telefon oder Video – Sie müssen für eine Einschätzung nicht nach Regensburg fahren.
Wenn eine Frist läuft, zählt jeder Tag. Deshalb melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.
BLTS berät im gesamten Wirtschaftsrecht. Hier geht es um die beiden Bereiche, in denen aus einem Schreiben binnen Tagen ein Verfahren werden kann.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, offener Lohn, Zeugnis. Für Arbeitgeber: Kündigungen rechtssicher aussprechen, Verträge gestalten, Betriebsrat und Mitbestimmung.

Verträge und AGB, die halten, was sie sollen – und Hilfe, wenn die Gegenseite nicht liefert, nicht zahlt oder aus dem Vertrag heraus will. Für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.
Kein Kontaktformular, das im Postfach versandet. Ihre Schilderung landet strukturiert dort, wo sie bearbeitet wird.
In wenigen Minuten: Thema, Sachverhalt, Dokumente, Rechtsschutzversicherung. Alles verschlüsselt übertragen.
Ihre Anfrage geht direkt an die zuständige Anwältin oder den zuständigen Anwalt. Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
Telefon, Video oder in der Kanzlei. Sie erfahren, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was die nächsten Schritte kosten.
Erst danach werden wir für Sie tätig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Für Arbeits- und Vertragsrecht ist Rechtsanwalt Jürgen Steinhofer Ihr Ansprechpartner – für Angestellte und Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Sie sprechen von Anfang an mit der Person, die Ihren Fall auch führt, und bekommen eine Einschätzung, die Sie ohne Jurastudium verstehen.


Er führt Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten und gestaltet Verträge, bevor daraus Streit wird.

Rechtsanwalt · Partner
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte, MBA · Rechtsanwalt seit 2009
Führt seit vielen Jahren Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Unternehmen. Er sagt Ihnen früh, was Ihre Position wert ist, verhandelt, wo eine Einigung schneller zum Ziel führt, und klagt, wo es nötig ist.
Rezensionen bei Google
„Tolle Beratung, super Service, freundliches Team. Man hat mich gegenüber meinem Arbeitgeber super vertreten, nachdem ich die Kündigung erhalten hatte, und eine mega korrekte Abfindung herausgeschlagen.“
„Kann diese Kanzlei in allen Richtungen empfehlen. Tolle Leistung und Mandantenbetreuung, fachlich kompetent und schnelle Rückrufe bei Fragen.“
„Bezüglich einer Vertragsgestaltung habe ich mit BLTS Kontakt aufgenommen … Ich fühlte mich von der ersten bis zur letzten Kontaktaufnahme vollumfänglich ehrlich, kompetent und ausführlich beraten. Rechtliche Grundlagen wurden ausführlich und leicht verständlich erklärt. Sowohl die Erreichbarkeit als auch die kontinuierliche Kommunikation sucht seinesgleichen.“
„Kompetent, zuverlässig und immer der Partner an unserer Seite, wenn es um rechtliche Fragen geht. Privat und Gewerbe – mit BLTS an unserer Seite sind wir perfekt aufgestellt.“
„Sehr kompetent im Umgang mit Mandanten, stets Rückmeldung erhalten, und man hat das Gefühl, in guten Händen zu sein.“
„Sehr zu empfehlen: kompetent, immer erreichbar und hilfsbereit.“
Auszug aus den Google-Rezensionen zur Kanzlei BLTS Rechtsanwälte. Zitate gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kostet sie höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt.) – das ist die gesetzliche Obergrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG. Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden.
Geben Sie im Formular Versicherer und Versicherungsschein-Nummer an. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und melden uns, sobald die Zusage vorliegt. Sie müssen selbst nichts einreichen.
Sehr eilig. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Ist die Frist abgelaufen, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Schildern Sie den Fall deshalb sofort – oder rufen Sie direkt an.
Alles, was den Fall betrifft: Kündigung, Abmahnung, Arbeits- oder sonstiger Vertrag, Schriftwechsel, Mahnungen, AGB. Der Upload ist freiwillig – ohne Unterlagen geht es auch, mit Unterlagen wird die Einschätzung genauer.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Ja. Wir beraten deutschlandweit im deutschen Recht und im Recht der Europäischen Union. Gespräche finden per Telefon, Video oder in unserem Büro in Regensburg statt.

| Montag | 08:00–17:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–16:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Ein paar Minuten online – danach weiß die Kanzlei, worum es geht, und Sie bekommen eine belastbare Einschätzung.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.