Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – und wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Vom Klick zum Termin – ohne Umweg
Kein Kontaktformular, das im Postfach versandet. Ihre Schilderung landet strukturiert dort, wo sie bearbeitet wird.
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Fall online schildern
In wenigen Minuten: Thema, Sachverhalt, Dokumente, Rechtsschutzversicherung. Alles verschlüsselt übertragen.
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Wir sichten und melden uns
Ihre Anfrage geht direkt an die zuständige Anwältin oder den zuständigen Anwalt. Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
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Erstgespräch mit klarer Einschätzung
Telefon, Video oder in der Kanzlei. Sie erfahren, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was die nächsten Schritte kosten.
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Sie entscheiden über die Beauftragung
Erst danach werden wir für Sie tätig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Jürgen Steinhofer
Rechtsanwalt · Partner
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte, MBA · Rechtsanwalt seit 2009
Führt seit vielen Jahren Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Unternehmen. Er sagt Ihnen früh, was Ihre Position wert ist, verhandelt, wo eine Einigung schneller zum Ziel führt, und klagt, wo es nötig ist.
„Tolle Beratung, super Service, freundliches Team. Man hat mich gegenüber meinem Arbeitgeber super vertreten, nachdem ich die Kündigung erhalten hatte, und eine mega korrekte Abfindung herausgeschlagen.“
Hatice K.
„Kann diese Kanzlei in allen Richtungen empfehlen. Tolle Leistung und Mandantenbetreuung, fachlich kompetent und schnelle Rückrufe bei Fragen.“
Tina K.
„Sehr kompetent im Umgang mit Mandanten, stets Rückmeldung erhalten, und man hat das Gefühl, in guten Händen zu sein.“
Thomas B.
„Sehr zu empfehlen: kompetent, immer erreichbar und hilfsbereit.“
Kai G.
Auszug aus den Google-Rezensionen zur Kanzlei BLTS Rechtsanwälte. Zitate gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt.
Arbeitsrecht: häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.
Bekomme ich immer eine Abfindung?
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Abfindungen entstehen in der Praxis meist im Vergleich – und die Verhandlungsposition hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Genau das prüfen wir zuerst.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Erst nach Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, führt aber häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und schneidet Ansprüche ab. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen – es gibt kein Widerrufsrecht wie beim Onlinekauf.
Was kostet mich das?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig und kostet für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt.) – das ist die gesetzliche Obergrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG. Die Anfrage selbst ist kostenlos; berechnet wird erst, wenn Sie der Beratung zustimmen.
Was ist, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Dann geben Sie im Formular Versicherer und Versicherungsschein-Nummer an. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und melden uns, sobald die Zusage vorliegt. Sie müssen selbst nichts einreichen.
Schildern Sie den Fall online und laden Sie das Schreiben direkt mit hoch. Dann können wir im Erstgespräch konkret werden.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.
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