Ihre Verträge sind das Betriebssystem Ihres Geschäfts. Wir sorgen dafür, dass sie abbilden, was Sie wollen – und dass unwirksame Klauseln Ihnen nicht später die Grundlage entziehen.
Verträge und AGB, die der Inhaltskontrolle standhalten
Entwürfe der Gegenseite prüfen und verhandeln, bevor unterschrieben wird
Forderungen durchsetzen und unberechtigte Ansprüche abwehren
Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab; die gesetzliche Deckelung der Erstberatungsgebühr für Verbraucher gilt hier nicht. Bei absehbar größerem Umfang vereinbaren wir vorab ein Honorar oder ein Budget, damit die Kosten planbar bleiben.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Vom Klick zum Termin – ohne Umweg
Kein Kontaktformular, das im Postfach versandet. Ihre Schilderung landet strukturiert dort, wo sie bearbeitet wird.
01
Fall online schildern
In wenigen Minuten: Thema, Sachverhalt, Dokumente, Rechtsschutzversicherung. Alles verschlüsselt übertragen.
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Wir sichten und melden uns
Ihre Anfrage geht direkt an die zuständige Anwältin oder den zuständigen Anwalt. Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
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Erstgespräch mit klarer Einschätzung
Telefon, Video oder in der Kanzlei. Sie erfahren, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was die nächsten Schritte kosten.
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Sie entscheiden über die Beauftragung
Erst danach werden wir für Sie tätig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Ihr Ansprechpartner im Vertragsrecht
Jürgen Steinhofer
Rechtsanwalt · Partner
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte, MBA · Rechtsanwalt seit 2009
Führt seit vielen Jahren Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Unternehmen. Er sagt Ihnen früh, was Ihre Position wert ist, verhandelt, wo eine Einigung schneller zum Ziel führt, und klagt, wo es nötig ist.
„Bezüglich einer Vertragsgestaltung habe ich mit BLTS Kontakt aufgenommen … Ich fühlte mich von der ersten bis zur letzten Kontaktaufnahme vollumfänglich ehrlich, kompetent und ausführlich beraten. Rechtliche Grundlagen wurden ausführlich und leicht verständlich erklärt. Sowohl die Erreichbarkeit als auch die kontinuierliche Kommunikation sucht seinesgleichen.“
Tom R.
„Kompetent, zuverlässig und immer der Partner an unserer Seite, wenn es um rechtliche Fragen geht. Privat und Gewerbe – mit BLTS an unserer Seite sind wir perfekt aufgestellt.“
Tanja A.
„Sehr kompetent im Umgang mit Mandanten, stets Rückmeldung erhalten, und man hat das Gefühl, in guten Händen zu sein.“
Thomas B.
„Sehr zu empfehlen: kompetent, immer erreichbar und hilfsbereit.“
Kai G.
Auszug aus den Google-Rezensionen zur Kanzlei BLTS Rechtsanwälte. Zitate gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt.
Vertragsrecht: häufige Fragen
Reichen AGB aus dem Internet?
Selten. Das deutsche AGB-Recht unterzieht Klauseln einer strengen Inhaltskontrolle – auch im Geschäft zwischen Unternehmen. Unzulässige Klauseln sind unwirksam, salvatorische Klauseln helfen dann nicht, und der Verstoß ist zugleich abmahnfähig.
Wann ist ein Mustervertrag schon AGB?
Sobald Sie ihn für eine Vielzahl von Verträgen verwenden wollen – in der Praxis reicht die mehrfache Verwendung. Damit greift die Inhaltskontrolle, und es kommt darauf an, was überhaupt regelbar ist.
Lohnt sich Prüfung vor der Unterschrift?
Ja. Eine saubere Gestaltung kostet einen Bruchteil eines späteren Rechtsstreits über die Auslegung – und verhindert, dass Sie sich Risiken einkaufen, die im Entwurf der Gegenseite bewusst platziert wurden.
Was kostet die Beratung für Unternehmen?
Nach Vereinbarung oder nach dem RVG; die gesetzliche Deckelung der Erstberatungsgebühr gilt für Unternehmen nicht. Die konkreten Kosten nennen wir vorab. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Können Sie auch laufende Verträge überprüfen?
Ja. Häufig lohnt sich ein Blick auf bestehende Vertragswerke, bevor der erste Streitfall zeigt, wo die Lücken sind – gerade bei AGB, Vertriebs- und Lieferverträgen.
Laden Sie den Entwurf oder den Schriftwechsel direkt mit hoch – dann können wir die Lage im Erstgespräch konkret einschätzen.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.
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