Wie viel Abfindung steht Ihnen zu?
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Kai G.
Google-Rezension
Sehr zu empfehlen: kompetent, immer erreichbar und hilfsbereit.
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Abfindung berechnen: Was die Zahl bedeutet – und was nicht
Als Ausgangspunkt dient in der Praxis eine Faustformel: Beschäftigungsjahre × 0,5 × Bruttomonatsgehalt. Sie ist ein Verhandlungsanker, kein Anspruch. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in aller Regel nicht – gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber fürchten muss, vor Gericht zu verlieren. Wer nichts unternimmt, bekommt deshalb meist gar nichts.
Die 3-Wochen-Frist entscheidet über alles
Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war –, und mit ihr ist jedes Druckmittel für eine Abfindung verloren. Die Frist läuft auch im Urlaub und bei Krankheit.
Was die Abfindung nach oben treibt
Ob am Ende ein Viertel oder mehr als ein volles Monatsgehalt pro Jahr gezahlt wird, hängt daran, wie angreifbar die Kündigung ist. Typische Ansatzpunkte sind Formfehler, eine fehlerhafte Sozialauswahl, eine fehlende Anhörung des Betriebsrats oder besonderer Kündigungsschutz. Ob einer davon in Ihrem Fall greift, zeigt sich erst im Kündigungsschreiben, im Arbeitsvertrag und in den Umständen der Kündigung – genau das prüfen wir. Mehr zu unserem Vorgehen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
Steuern, Arbeitslosengeld, Aufhebungsvertrag: die Fallen
Eine Abfindung ist steuerpflichtig, ein ungünstig formulierter Vergleich kann das Arbeitslosengeld kosten, und wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit. Vieles davon lässt sich mit der richtigen Gestaltung vermeiden – aber nur, bevor unterschrieben ist. Unterschreiben Sie deshalb nichts, bevor ein Anwalt draufgeschaut hat.
Nicht nur die Abfindung: Arbeitsrecht für ArbeitnehmerKündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und offener Lohn – was wir prüfen und wie wir vorgehen.Zur ÜbersichtWenn die Summe klein aussieht
Gerade bei kleineren Beträgen entscheidet die Verfahrensführung.
Viele winken ab, wenn der Rechner ein paar tausend Euro ausgibt: Davon bleibe nach Anwalt und Gericht ja nichts übrig. Das ist der häufigste Denkfehler an dieser Stelle – und er kostet bares Geld.
Die Kosten wachsen nicht mit
Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich im Kündigungsschutzverfahren nach dem Streitwert, und der ist gedeckelt: höchstens ein Vierteljahresverdienst, also drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Die Kosten sind damit von Anfang an bezifferbar – kein offenes Risiko.
Der Vergleich ist der Normalfall
Das Arbeitsgericht setzt zuerst einen Gütetermin an. Endet das Verfahren dort mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren vollständig. Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden genau so – nicht mit einem Urteil nach Monaten.
Schlank führen ist die Kunst
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Genau deshalb ist es bei kleineren Summen entscheidend, dass niemand das Verfahren unnötig aufbläht: früh die Schwachstelle benennen, im Gütetermin einigen, nicht in eine zweite Runde laufen.
Unser Anspruch ist deshalb nicht das längste Verfahren, sondern das kürzeste, das Ihr Ergebnis bringt. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch offen, wenn sich der Aufwand aus unserer Sicht nicht lohnt. Auch das ist eine Antwort, die Sie weiterbringt.
Und noch etwas geht bei der reinen Summenrechnung unter: Im Vergleich lässt sich mehr regeln als Geld – das Beendigungsdatum, die Freistellung, ein wohlwollendes Zeugnis, offene Urlaubstage und Boni, die Formulierung des Beendigungsgrunds. Das entscheidet oft darüber, wie schnell es beruflich weitergeht.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie.
Was Mandanten sagen
Rezensionen bei Google
Echte Rezensionen aus dem öffentlichen Google-Profil der Kanzlei BLTS Rechtsanwälte, gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt. Eine eigene Prüfung, ob die Bewertenden Mandanten der Kanzlei waren, nimmt die Kanzlei nicht vor.
Fragen zur Abfindung
Wie viel Abfindung steht mir zu?
Als Rechenanker gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – bei 3.000 € brutto und zehn Jahren im Betrieb also 15.000 €. In der Praxis liegt die Summe je nach Fall deutlich darunter oder darüber. Entscheidend ist, wie angreifbar Ihre Kündigung ist, und das lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen.
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht. Gezahlt wird, weil der Arbeitgeber fürchten muss, vor Gericht zu verlieren. Dieses Druckmittel entsteht mit der Kündigungsschutzklage – wer sie nicht rechtzeitig erhebt, hat es nicht. Deshalb bekommt eine Abfindung meist nur, wer handelt.
Wie lange habe ich Zeit?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war – und mit ihr ist die Verhandlungsposition verloren. Die Frist läuft auch im Urlaub und bei Krankheit. Warten Sie deshalb nicht bis zum letzten Tag.
Lohnt sich ein Anwalt auch bei kleineren Beträgen?
Gerade dann. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, und der ist im Kündigungsschutzverfahren auf ein Vierteljahresverdienst gedeckelt (§ 42 Abs. 2 GKG) – die Kosten wachsen also nicht ins Unbekannte. Endet das Verfahren im Gütetermin mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Weil in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt (§ 12a ArbGG), kommt es darauf an, das Verfahren schlank zu führen statt es aufzublähen.
Was passiert mit meinen Eingaben in diesem Rechner?
Nichts. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an uns oder an Dritte übertragen und nichts gespeichert. Erst wenn Sie am Ende das Formular absenden, erreichen uns Daten – und dann nur die, die Sie dort selbst sehen und freigeben.
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – und wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Deckungsanfrage.
