
Jürgen Steinhofer
Vertragsrecht · Regensburg
Anwalt für Vertragsrecht in Regensburg
Ein Vertrag, der nicht hält, was er verspricht, kostet Zeit und Geld. Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben – und setzen durch, was Ihnen zusteht, wenn die andere Seite nicht liefert.
- Vertrag prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben
- Offene Forderung oder Streit mit dem Vertragspartner? Wir setzen durch
- Für Privatpersonen und Unternehmen, in der Kanzlei oder per Video

Lieber zurückrufen lassen?
Nummer eintragen – Jürgen Steinhofer meldet sich, in der Regel noch am selben Werktag.
Zitiert in
17 Jahre Erfahrung
Seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen, seither durchgehend vor den Zivil- und Arbeitsgerichten tätig.
Online-Beratung möglich
Das Erstgespräch geht per Telefon oder Video – Sie müssen für eine Einschätzung nicht nach Regensburg fahren.
Schnelle Terminvergabe
Wenn eine Frist läuft, zählt jeder Tag. Deshalb melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.
Vom Klick zum Termin – ohne Umweg
Kein Kontaktformular, das im Postfach versandet. Ihre Schilderung landet strukturiert dort, wo sie bearbeitet wird.
- 01
Fall online schildern
In wenigen Minuten: Thema, Sachverhalt, Dokumente, Rechtsschutzversicherung. Alles verschlüsselt übertragen.
- 02
Wir sichten und melden uns
Ihre Anfrage geht direkt an die zuständige Anwältin oder den zuständigen Anwalt. Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags.
- 03
Erstgespräch mit klarer Einschätzung
Telefon, Video oder in der Kanzlei. Sie erfahren, wie Ihre Lage rechtlich aussieht und was die nächsten Schritte kosten.
- 04
Sie entscheiden über die Beauftragung
Erst danach werden wir für Sie tätig. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Wobei wir Sie im Vertragsrecht vertreten
Ihre Kanzlei für Vertragsrecht in Regensburg
Streitigkeiten aus Verträgen werden in Regensburg je nach Streitwert vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Regensburg verhandelt – die meisten lassen sich vorher beilegen. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in Regensburg oder per Telefon und Video.
Hier finden Sie uns

Büro Regensburg
Kumpfmühler Str. 393047 Regensburg
Telefonische Erreichbarkeit
| Montag | 08:00–17:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–16:00 Uhr |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Was Mandantinnen und Mandanten sagen
Rezensionen bei Google
Echte Rezensionen aus dem öffentlichen Google-Profil der Kanzlei BLTS Rechtsanwälte, gekürzt (Kürzungen mit … markiert), Nachnamen abgekürzt. Eine eigene Prüfung, ob die Bewertenden Mandanten der Kanzlei waren, nimmt die Kanzlei nicht vor.
Häufige Fragen
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.
Prüfen Sie Verträge auch, bevor ich unterschreibe?
Ja – und das ist meist der günstigste Zeitpunkt. Was vor der Unterschrift geklärt ist, muss später nicht erstritten werden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags. Steht eine Frist oder ein Termin an, sagen Sie es uns gleich bei der Anfrage.
Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?
Nein. Das Erstgespräch geht genauso per Telefon oder Video. Sie brauchen nur Ihre Unterlagen – die können Sie uns vorab über den Fall-Assistenten hochladen.
Schildern Sie uns Ihren Fall
Ein paar Minuten online – danach weiß die Kanzlei, worum es geht, und Sie bekommen eine belastbare Einschätzung.
Anfrage und Rückruf sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie einer Beratung ausdrücklich zustimmen.
Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie gesetzlich gedeckelt auf höchstens 226,10 € inkl. USt. (190 € netto zzgl. 19 % USt., § 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für Unternehmen rechnen wir nach Vereinbarung oder nach dem RVG ab. Was Ihr Anliegen konkret kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir tätig werden – Sie entscheiden danach.
